Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?
Muss das Haus sofort verkauft werden?
Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!
Immobilien in der Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten
Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
Immobilienübertragung auf die Kinder
Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.
Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich
Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Teilungsversteigerung
Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.
Vermietung
Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Verkauf der Immobilie
Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Immobilienmakler in Hameln wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
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